Himmelslaternen ab sofort verboten!
Seit dem 04.02.2010 ist es auch im Land Brandenburg verboten, sogenannte Himmels-, Sky- oder Fluglaternen aufsteigen zu lassen. Eine entsprechende Ordnungsbehördliche Verordnung – Fluglaternenverordnung – wurde durch den Innenminister des Landes Brandenburg erlassen. Sie bezieht sich auf alle unbemannten Ballone, bei denen die Luft im Balloninneren mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird.
Hintergrund des Verbots sind die in jüngster Vergangenheit durch herabstürzende, noch brennende Himmelslaternen verursachten Brände. Die nachts weithin sichtbaren Himmelslaternen können Flugreichweiten von mehr als 5.000 Metern und Flughöhen von bis zu 400 Metern erreichen. Die Flugkörper sind nach dem Start unkontrollierbar. Flugbahn, Flugdauer und sonstiges Flugverhalten können weder genau vorherbestimmt, noch in irgendeiner Weise beeinflusst werden. Aufgrund des brennbaren Materials und der offenen Flamme besteht die große Gefahr, am Landepunkt ein Feuer auszulösen.
Als besonders riskant galten die immer häufiger gestarteten Himmelslaternen bei Hitze und Trockenheit. Brandenburg gehört mit seinen ca. 1,1 Millionen Hektar Wald und dem reichen Kiefernbestand zu den waldbrandgefährdetsten Regionen in Europa. 450.000 Hektar des Brandenburger Waldes sind in die höchste Waldbrandgefahrenklasse A eingestuft. Rund 40 Prozent aller Waldbrände in Deutschland ereignen sich in Brandenburg.
Es wird darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen das Verbot mit einer Geldbuße von bis zu 5.000,- € geahndet werden.

