Warnung vor dem Betreten der Deiche
Der Polizeischutzbereich Cottbus/Spree-Neiße und die Leitung des Katastrophenschutzes des Landkreises Spree-Neiße machen aus gegebenen Anlass nochmals ausdrücklich darauf aufmerksam, dass das Betreten der Deichanlagen und der Schutzbereiche von Neiße und Spree nur den eingewiesenen Deichläufern und Kräften des Katastrophenschutzes gestattet ist. Die Deichanlagen sind Gefahrenbereiche und dürfen allein von den operativen Kräften betreten und befahren werden, die Sie durch Ihr Verhalten in Ihrer Arbeit behindern.
Die Pressestelle merkt dazu an: "Bitte beachten Sie, dass ein Hochwasser zwar ein faszinierendes Ereignis ist, Sie sich selbst aber höchster Gefahr aussetzen und auch die Schutzanlagen beschädigen können." Eine Haftung durch Zuwiderhandlungen für den dann möglicherweise entstandenen Schaden können die entsprechenden Behörden nicht ausschließen.
