Lebenshilfe-Rechtsstreit abgelehnt
Wenn ein Mitarbeiter einmal seine Pflicht verletzt, reicht das zwar für eine Abmahnung – nicht jedoch für eine Kündigung. Diesen Standpunkt hat der Richter Klaus Mittelstädt am gestrigen Dienstag im Prozess des Spremberger Sozialarbeiters Markus Weiß gegen den Lebenshilfe-Verein bekräftigt
Auf einen vorgeschlagenenen Kompromiss reagierte der Verein ablehnend.

© Davd Dotzler
20 Jahre lang hatte Markus Weiß bei der Spremberger Lebenshilfe den Jugendklub „Null Problemo“ betreut. Dieser Name dürfte
heute in seinen Ohren wie ein schlechter Witz klingen, denn die Probleme zwischen ihm und der Geschäftsführung werden sich kaum
noch in Luft auflösen. Vordergründig handelte er sich die Kündigung ein, weil er vor einer Gruppenfahrt in die Türkei mehreren Teilnehmern ein falsches Alter zuordnete. Doch nach den Worten seines Rechtsanwalts Volker Thummerer spielt bei diesem Konflikt ein weiterer Aspekt eine wichtige Rolle. So habe Geschäftsführer Jörg Paukstadt nach einer von Markus Weiß initiierten Betriebsratswahl gesagt: „Ihr werdet schon sehen, was Ihr davon habt.“ Rechtsanwalt Thummerer erklärt: „In der Folge kann von einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nicht ausgegangen werden“, da es sich um ein „Spannungsverhältnis“ handele, „das nicht funktioniert“.
Die Fronten sind verhärtet. Markus Weiß setzt sich nach der ergangenen Kündigung dafür ein, dass sein Arbeitsverhältnis zum 31. Dezember unter Zahlung einer Abfindung aufgelöst wird. Für diese Abfindung setzt sein Anwalt ungefähr 20 000 Euro an. Der Lebenshilfe-Verein sieht sich außerstande, diese Summe zu zahlen – und schlägt einen Betrag von 5000 Euro vor.
Zwar kann sich Markus Weiß vorstellen, dass der Jugendklub „Null Problemo“ mit zwei Arbeitsstellen in seine Hände übergeht, woraufhin er sich einen anderen Träger als die Lebenshilfe suchen würde. Doch diese Lösung lehnt Lebenshilfe-Anwalt Helge Bayer ab. „Der Landkreis vergibt die Stellen, weshalb wir nicht einfach in Eigenregie über den Betrieb des Jugendklubs entscheiden können.“ Außerdem finde die Idee des Sozialarbeiters keinen Rückhalt im Lebenshilfe-Vorstand.
Voraussichtlich wird also ein Urteil des Arbeitsgerichts ergehen, das die Kündigung als nicht rechtmäßig erklärt. Gegen dieses Urteil können beide Parteien in Berufung gehen. Zugleich bedeutet das jedoch: Womöglich ist dieser Rechtsstreit zwischen der Lebenshilfe und ihrem Sozialarbeiter noch nicht ausgestanden.
Der Vorstand des Spremberger Vereins will sich zum Arbeitsgerichts-Prozess derzeit nicht öffentlich äußern.
