Saison-Kurzarbeitergeld
Unterstützung für das Baugewerbe im Winter Saison-Kurzarbeitergeld – eine Chance für Baubetriebe
Die Arbeitsagentur Cottbus unterstützt Bauunternehmen in der Schlechtwetterzeit
durch Saison-Kurzarbeitergeld. Langfristig können damit gerade Fachkräfte auch
in den Wintermonaten im Betrieb gehalten werden.Bauarbeiten sind typischerweise besonders witterungsabhängig.
Im Baugewerbe ist deshalb das Risiko groß, dass in den Wintermonaten durch witterungsbedingten Arbeitsausfall oder Auftragsmangel,
fachlich versierte Arbeitnehmer entlassen werden, die bei besserem Wetter wieder gefragt sind.
Firmen aus dem Bauhauptgewerbe, dem Dachdeckerhandwerk, dem Gerüstbau sowie
dem Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau können bei saisonal bedingtem Auftragsmangel oder bei einem Arbeitsausfall aus Witterungsgründen Saison-Kurzarbeitergeld beantragen.
Die sogenannte Schlechtwetterzeit umfasst den Zeitraum vom 1. Dezember
bis 31. März. Beim Gerüstbau beginnt die Schlechtwetterzeit bereits am 1. November.
Saison-Kurzarbeitergeld wird ab der ersten Ausfallstunde geleistet, nachdem Arbeitszeitguthaben aufgelöst wurden. Auch die Sozialversicherungsbeiträge werden erstattet.
Besonderheiten gelten für den Gerüstbau.
Wie das konjunkturelle Kurzarbeitergeld kann auch das neue Saison-Kurzarbeitergeld
nur in den Fällen in Anspruch genommen werden, in denen das Arbeitsverhältnis nicht
gekündigt oder durch einen Aufhebungsvertrag aufgelöst worden ist.
Das Saison-Kurzarbeitergeld wird durch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung finanziert.
Weitere Informationen können Arbeitgeber durch ihren persönlichen Ansprechpartner im
Arbeitgeber-Service oder telefonisch unter 01801 66 44 66* sowie im Internet unter
www.arbeitsagentur.de erhalten.
