Schulanfänger der Stadt Spremberg
Schulanfänger 2012 der Stadt Spremberg – Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung
Das Vorschuljahr 2011/2012 hat begonnen.
Kinder, die in der Zeit vom 01.10. 2011 bis 30.09.2012 das 6. Lebensjahr vollenden sind mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 schulpflichtig.
Gemäß § 37 Absatz 1 und 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes besteht für alle Vorschulkinder des Landes Brandenburg die Pflicht zur Teilnahme am Verfahren der Sprachstandsfeststellung und bei festgestelltem Sprachförderbedarf zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs.
Befreit davon sind Kinder, die eine Kindereinrichtung außerhalb des Landes Brandenburg besuchen, sich in sprachtherapeutischer Behandlung befinden und bei denen aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung eine Sprachförderung nicht durchgeführt werden kann.
Bis zum 31.10.2011 findet in den Kindertagesstätten der Stadt Spremberg die Feststellung des Sprachstandes statt. Näheres zum Inhalt und Ablauf können Eltern/Personensorgeberechtigte den entsprechenden Aushängen in der Kindereinrichtung entnehmen.
Eltern, deren Kinder Kindertagesstätten in anderen Gemeinden Brandenburgs besuchen, wenden sich zur Feststellung des Sprachstandes und falls erforderlich zur Teilnahme ihres Kindes an der Sprachförderung vertrauensvoll an die Leiterin der jeweiligen Einrichtung.
Die Sprachstandsfeststellung für Kinder, die keine Kindereinrichtung besuchen findet vom 10.10. bis 14.10.2011 in der Kita Kollerberg, Kollerbergring 59 in Spremberg statt.
Zur Terminabsprache wenden sich Eltern/Personensorgeberechtigte dieser Kinder an die Leiterin der Kita, Frau Richter (Telefon 03563/2559).
Die Teilnahme am Verfahren begründet für diese Kinder nicht den Abschluss eines Betreuungsverhältnisses mit einer Kindertagesstätte.

