Wochenrückblick vom 21/23.10.2011
Wachbereich SPB
Bisher ereigneten sich im genannten Zeitraum 5 Verkehrsunfälle mit einem Gesamtsachschaden von ca. 13000 €. Unfallursachen hierzu: Wildwechsel und Auffahren
SPB,Kollerbergring
In den Nachtstunden wurde im Stadtgebiet Spremberg ein Ford Focus entwendet.
SPB, Senftenberger
Straße Kraftfahrzeugführer unter Alkoholeinfluss im öffentlichen Straßenverkehr; Wert: 0,56 Promille; Anzeige wird gefertigt
SPB, Grünstraße
PKW beschädigte beim Ausparken anderes Fahrzeug; Fahrzeugführerin stand unter Alkoholeinfluss; Wert 1,9 Promille; Blutprobe angeordnet ; Anzeige folgt; Führerschein konnte nicht einbehalten werden, da sie ihn bereits vor ca. 2 Monaten wegen gleichen Deliktes bei der Polizei abgeben musste
Cottbus, Innenstadtbereich
In der Nacht von Freitag zu Samstag wurden drei PKW in der Innenstadt angegriffen. Es wurden Auspuffanlage, Radio und Tagfahrleuchten entwendet.
Cottbus, Puschkin-promenade
Am Freitagabend kam es im Puschkinpark zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen Jugendlichen. Nach kurzer Zeit kamen weitere Personen hinzu und begann auf die Jugendlichen einzuschlagen. Die unbekannten Täter flüchteten mit der Straßenbahnlinie 4 in Richtung Sachsendorf. Die Kriminalpolizei ermittelt.
Wer kann Hinweise geben?
Cottbus, Karl-Liebknecht-Str.
Unbekannte drangen in ein dortiges Blumengeschäft ein und entwendeten die Wechselgeldkasse. Es entstand ein Schaden in Höhe von ca. 500 €.
Cottbus In einer alten leerstehenden Baracke in Cottbus
wurde wurde am Freitagnachmittag durch einen Bürger eine stark verweste Leiche aufgefunden. Die Todesursache und die Identität sind noch nicht zweifelsfrei geklärt.
Cottbus, Hölderlinstr.1
Ein Bürger informierte die Polizei am Samstag über folgenden Sachverhalt. Er klickte auf seinem Notebook einen Link im Internet an, in dessen Folge sich eine Seite der "Bundespolizei" öffnete, auf der dem Geschädigten vorgeworfen wurde, an strafbaren Handlungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Verteilung kinderpornografischen Materials sowie dem Versand von E-Mails mit terroristischem Hintergrund beteiligt gewesen zu sein. Aufgrund dieser Umstände sei der Computer gesperrt worden. Zur Entsperrung sollte der Benutzer des Computers nunmehr binnen 24 Stunden eine "Strafe" in Höhe von 100 Euro mittels des digitalen Bezahldienstes "uKash" entrichten. Sollte der geforderte Betrag nicht entrichtet werden, würde die Festplatte des Computers gelöscht werden. Besonders dreist: Um den Eindruck einer polizeilichen Handlung zu erwecken bzw. zur Bekräftigung der Drohung nutzen die Täter rechtswidrig die Logos des Bundeskriminalamtes und der Bundespolizei sowie von verschiedenen bekannten Antiviren-Herstellern. Die Polizei rät: Internetuser, die eine derartige Pop-Up-Meldung auf ihrem Computer erhalten, sollten den
geforderten Betrag auf keinen Fall bezahlen. Der Rechner ist bereits mit der Schadsoftware infiziert, die wesentliche Teile des Betriebssystems verändert hat. Ein normaler Zugriff auf das Betriebssystem ist auch nach der rechtswidrig geforderten Zahlung nicht möglich.
Generell gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht - Halten Sie deshalb den Update-Status ihres Betriebssystems und Ihrer genutzten Anti-Viren-Software immer auf dem aktuellen Stand. Dies erhöht die Chancen, dass es erst gar nicht zu einer Infektion mit der Schadsoftware kommt.

