Braunkohlesanierung
Vielfältig Projekte der Braunkohle
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Sehr geehrte Damen und Herren,
unter der Überschrift „Durchbruch: Bund und ostdeutsche Braunkohleländer verständigen sich über den beabsichtigten Finanzrahmen für den Zeitraum 2013-2017“ informierte kürzlich das Bundesumweltministerium über den Stand der Verhandlungen zur künftigen Ausgestaltung der Braunkohlesanierung. In der 9.
Verhandlungsrunde einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe Anfang Februar zu einem weiteren Verwaltungsabkommen für die Braunkohlesanierung (VA) verständigte sich dem BMU zufolge diese Arbeitsgruppe über den Entwurf eines Vertragstextes für ein VA V und den beabsichtigten Finanzrahmen für den Zeitraum von 2013 bis 2017. Der Vertrag muss nun noch von den betroffenen Länderkabinetten und
Bundesministern gebilligt werden. Damit sei ein wichtiger Meilenstein erreicht, um die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen, von denen wichtige ökologische und ökonomische Impulse für die betroffenen Regionen ausgehen, entsprechend dem laufenden Verwaltungsabkommen bedarfsgerecht fortführen zu können. Bisher wurden
für die Braunkohlesanierung in Ostdeutschland insgesamt schon rund 9 Mrd. € bereitgestellt. Bundesumweltminister Dr. Röttgen unterstrich in diesem Zusammenhang: „Die Braunkohlesanierung ist eine Erfolgsgeschichte der Deutschen Einheit. Sie hat den Weg zum wirtschaftlichen Strukturwandel geebnet und dynamisch gestaltet. Aus „Tagebauwüsten“ wurden in der Lausitz und in Mitteldeutschland naturnahe Seenlandschaften mit erheblichem naturschutzfachlichen und touristischen Entwicklungspotential geschaffen. Auch dank des Engagements von Naturschutzverbänden und der Kommunen konnten die Bergbaufolgelandschaften als wertvolle Naturräume gesichert und entwickelt werden.“ Das BMU erkläret weiter: Die bergtechnische Grundsanierung sei inzwischen weit fortgeschritten. Fast alle geplanten Seen sind bereits geflutet oder in der Flutung begriffen. „Künftige Schwerpunkte der Sanierung sind die Sicherstellung der Gewässergüte sowie die Bekämpfung örtlich eintretender Vernässungen von Standorten
infolge des Grundwasserwiederanstiegs.“ Quelle: PM Nr. 009/12 des BMU vom 07.02.2012
